Versicherungen

Das Interesse der Versicherungen ist die Minimierung der Aufwendungen im Falle einer Schadenregulierung!

Doch: Deckt sich das auch mit Ihren Ansprüchen und Interessen?

Im Rahmen einer möglichst kostengünstigen Schadenregulierung versuchen die Versicherungen, die Reparatur in eigener Regie bei deren Vertragswerkstätten durchführen zu lassen. Dieses sind oftmals aber weder autorisierte Hersteller-Markenwerkstätten noch ist dies die Werkstatt Ihres Vertrauens, die Sie auch sonst betreut.

Eines ist ganz klar durch die Rechtsprechung manifestiert: Ihre Rechte als Geschädigter müssen gewahrt bleiben! Sie haben zwar eine Schadenminderungspflicht, doch sind Sie in der Wahl Ihres Kfz-Gutachters wie auch in der Wahl Ihrer Werkstatt frei, sofern es sich um eine freie oder markengebundene Werkstatt Ihres Vertrauens handelt.

Oder Sie möchten den Schaden gar nicht beheben lassen, sondern sich den Schadenersatzanspruch von der Versicherung auszahlen lassen? Dann benötigen Sie ein qualifiziertes Gutachten, das die Schadenhöhe exakt ermittelt und auch den merkantilen Minderwert Ihres Unfall-Kfz berücksichtigt. Denn auch der Minderwert des Kfz steht Ihnen als Erstattungsanspruch zu.

Und: Auch der Nutzungsausfall muss berechnet werden und steht Ihnen zu!

Fazit: Die Annahme der Versicherungs-Schadenbeseitigung ist meist ein schlechtes Geschäft für Sie. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter mit der Feststellung des Schadens und Ihrer Ansprüche.

Hier ist der kurze Weg zu einer Kontaktaufnahme mit uns...

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